Impulsberatung für die Kommunen zur Nutzung von Solarenergie

Durch eine effiziente Verwendung von Energie sowie die verstärkte Versorgung mit erneuerbaren Energien können Kommunen ihre Energiekosten in den eigenen Liegenschaften deutlich senken und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen bietet in Kooperation mit den regionalen Klimaschutzagenturen eine kostenfreie Solarberatung für niedersächsische Kommunen an.

Die Beratung

Die Impulsberatung Solar für Kommunen wird von einer anerkannten Solarfachkraft durchgeführt.
In einem etwa zweistündigen Vor-Ort-Termin mit Gebäuderundgang wird die Eignung der von der Kommune ausgewählten Gebäude für den Einsatz von Sonnenenergie (Photovoltaik oder Solarthermie) geprüft. Diese Prüfung umfasst die Bemessung der zu installierenden Leistung sowie die Rahmenbedingungen für den eventuellen Einsatz eines Speichers. Sie erhalten einen abschließenden Bericht über wirtschaftlich umsetzbare Maßnahmen, Förderprogramme und die nächsten Schritte zur Umsetzung.

Die Bedingungen

Für die beratenen Kommunen ist die Beratung im Wert von 750 Euro kostenfrei. Das ausgewählte Gebäude sollte jährliche Energiekosten von mindestens 10.000 Euro aufweisen oder das Potenzial für eine PV-Anlage von mindestens 30 kWp (>300m² Dachfläche) haben. Die Beratung darf nicht in Bezug auf eine wirtschaftliche Betätigung im Sinne von § 136 NKomVG erfolgen. Für Eigenbetriebe, Eigengesellschaften und Regiebetriebe der Kommunen kann eine Impulsberatung Solar nicht gewährt werden.

Die beratenen Kommunen erklären sich mit einer telefonischen Nachfrage sowie der elektronischen Zustellung des Beratungsberichts an die KEAN im Rahmen der Qualitätssicherung einverstanden. Sie verpflichten sich außerdem, den Beratungsbericht in einem (politischen) Entscheidungsgremium vorzustellen.

So geht’s

  • Sie wählen aus der Beraterliste eine anerkannte Solarfachkraft bzw. ein Beratungsbüro aus.
  • Sie reichen Ihre Interessenbekundung online ein, dabei geben Sie auch an, wer die Beratung durführen soll. Anschließend schicken Sie die Interessenbekundung als unterschriebenen Scan an die ausgewählte Solarfachkraft.
  • Nach Prüfung vergibt die KEAN dann einen Auftrag an die ausgewählte Fachkraft bzw. das Beratungsbüro.
  • Nach Abschluss der Beratung und Übergabe des Berichtes stellt die Fachkraft die Rechnung an die KEAN, dabei legt sie eine Kopie des Beratungsberichts vor.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung einer Impulsberatung Solar besteht nicht.

Dieses Angebot ist zunächst bis zum 31.12.2022 befristet.

FAQ zur Impulsberatung

Nein, es ist von der KEAN explizit vorgesehen, dass dieser in Präsenz, also vor Ort in Ihrer Kommune/Organisation, stattfindet. Sollte dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein, ist die KEAN unverzüglich durch Sie oder das Beratungsunternehmen – zwecks Abstimmung – über das weitere Vorgehen zu kontaktieren.

Die Impulsberatungen dürfen ausschließlich von den im Beraterpool der KEAN gelisteten Beraterinnen und Beratern durchgeführt werden. Für die Listung ist der Nachweis von Beratungserfahrung, Referenzen und Qualifikationen notwendig. Ferner erhalten die Beraterinnen bzw. Berater eine Einweisung/Schulung durch die KEAN.

• Zum Beraterpool „Impulsberatung Solar für Kommunen und gemeinnützige Organisationen“

Die Impulsberatungsangebote der KEAN sind hinsichtlich der Anzahl von Beratungen bzw. der Laufzeit des jeweiligen Impulsberatungsangebots begrenzt.

Im Fall der Impulsberatung „Solar“ für Kommunen und gemeinnützige Organisationen sind 2 Impulsberatungen pro Kommune möglich. Durch Vorlage eines Nachweises für eine begonnene oder abgeschlossene Umsetzungsmaßnahme infolge der vorangegangenen Impulsberatung qualifiziert sich die Kommune für die Inanspruchnahme einer weiteren Beratung.

Auch gemeinnützige Organisationen können die Impulsberatung Solar für Kommunen in Anspruch nehmen. Bedingungen für die Inanspruchnahme sind u.a. jährliche Energiekosten des Gebäudes von mindestens 10.000 Euro oder das Potenzial für eine PV-Anlage von mindestens 30 kWp (>300m² Dachfläche). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Interessenbekundung.